§1 Geltungsbereich
(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen, die die Ecorizon GmbH gegenüber Verbrauchern (nachfolgend Auftraggeber) erbringt, erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Geschäftsbedingungen.
(2) Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn diese von der Ecorizon GmbH in Textform bestätigt werden.
§2 Vertragsschluss, Preise, Zahlungsbedingungen
(1)Unsere Angebotesind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftrags- bestätigung unsererseits in Textform oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.
(2)Unsere Preisangaben (insbesondere in Katalogen,
auf Aushängen und auf unserer Webseite im (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Internet) sind unverbindlich.
(3)Die angegebenen Preise sind Bruttopreise einschließlich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4)Unsere Rechnungen sind mit Zugang beim Auftraggeber sofort fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(5)Die Angebotserstellung ist kostenfrei für Anfahrtsstrecken bis zu 50 km (gefahrene Strecke, vom Standort Fellbach ausgehend gerechnet).
(6)Für Anfahrten zum Zwecke der Erstellung eines Angebotes, die weiter als 50 km (gefahrene Strecke) vom Standort Fellbach entfernt liegen, berechnet
die Ecorizon GmbH entfernungsabhängige Anfahrtskosten. Die Höhe der Anfahrtskosten werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Anfahrt im Rahmen der Terminabstimmung sowie der daraufhin übersandten Terminbestätigung mitgeteilt. Der Auftraggeber ist zur Zahlung dieser Anfahrtskosten für das Angebot auch dann verpflichtet, wenn er nach Erstellung des Angebots keinen weiteren Auftrag erteilt.
§3 Leistungsverweigerungsrechte und Aufrechnung, Abtretungsverbot
1)Wir sind berechtigt, bei Zahlungsrückständen weitere Lieferungen vom vollständigen Ausgleich des Zahlungsrückstandes abhängig zumachen.
(2)Wir sind ferner berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, wenn wir auf Grund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes befürchten müssen, die Gegenleistung des Vertragspartners nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es sei denn, der Vertragspartner bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichend Sicherheit.
(3)Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten und nicht entscheidungsreifen Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1)Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung vor.
§4 Lieferung, Lieferfrist
(1)Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich durch die Ecorizon GmbH in Textform bestätigt werden. Ein Lieferverzug tritt erst dann ein, wenn der Auftraggeber nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich eine angemesseneNachfrist von zwei Wochen setzt.
(2)Soweit die Auslieferung durch Umstände höherer Gewalt verzögert wird, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, wie Streik und rechtmäßiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die für den Anbieter unvorhersehbar sind und welche er nicht zu vertreten hat (Nichtverfügbarkeit der Leistung), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, soweit solche Umstände bei Lieferanten des Anbieters eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Sofern die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird diesem unverzüglich erstattet.
(3)Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig, soweit entgegenstehende Interessen des Vertragspartners hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
§6 Rechte des Vertragspartnersbei Mängeln
(1) Die Rechte des Kundenbei Sach- und Rechtsmängelnrichten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Ecorizon GmbH durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreienWare. Das Recht der Ecorizon GmbH, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zuverweigern, bleibt unberührt.
§7 Haftung
(1) Die Ecorizon GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von ihm übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Die Ecorizon GmbH haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadensbeschränkt.
(3) Im Übrigen und soweit dies gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz– gleich aus welchem Rechtsgrund– ausgeschlossen.
§8 Gefahrenhinweis für den Einsatz pulverbeschichteter Elemente in Schwimmbädern und im Küstenbereich
(1) Bei Einsatz vonpulverbeschichteten Elementen in Schwimmbädern und im Küstenbereich besteht die Gefahr der Filiformkorrosion. Wir empfehlen neben der Pulverbeschichtung zusätzlich eine Voranodisation (Preis auf Anfrage).
§ 9 Datenschutz
(1)Wir gewährleisten die Einhaltung der geltenden datenschutz- rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf von uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Diese können Sie auf unserer Webseite unter https://insektenschutz.one/datenschutz/ und in unseren Geschäftsräumen einsehen oder bei uns anfordern.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechts- beziehungen aus und in Zusammenhangmit diesem Vertragsverhältnis die Anwendungdeutschen Rechts unter Ausschlussdes UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamenBestimmungtritt diegesetzliche Regelung.
Stand: August2025